Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachmann/Pflegefachfrau/Pflegefachperson dauert drei Jahre und umfasst mindestens 2400 Unterrichtsstunden. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil besteht.

Während der Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis in mehrwöchigen Blöcken ab. Der Unterricht erfolgt in Lernsituationen. Lernsituationen strukturieren als thematische Einheit den Unterricht und stellen berufliche Handlungssituationen einer Pflegefachperson dar.

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Mehr Informationen

1.

Ausbildungsjahr

Pflege von Menschen aller Altersstufen mit einem geringen bis mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Versorgungsbereichen

2.

Ausbildungsjahr

Pflege von Menschen aller Altersstufen mit einem mittleren Grad an Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Versorgungsbereichen

3.

Ausbildungsjahr

Pflege von Menschen aller Altersstufen mit einem hohen  Grad an Pflegebedürftigkeit und komplexen Situationen

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sind:

Pflegerische und gesundheitsfördernde Maßnahmen eigenverantwortlich und individuell planen, durchführen und beurteilen

Beraten, schulen und anleiten von Pflegebedürftigen aller Altersgruppen und ihren Angehörigen

Zusammenarbeit im Team und mit anderen Berufsgruppen

Professioneller Umgang mit schwierigen Situationen in der Pflege

Mitwirkung an therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen

Lernsituationen ermöglichen die Auseinandersetzung mit beruflichen Problemsituationen und handlungsorientierten Problemlösungsprozessen. Hinzu kommen die übergreifenden Lernbereiche Deutsch/ Kommunikation, Englisch/ Kommunikation, Politik und Religion.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden, die die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen der Pflege absolvieren. Nach einem Orientierungseinsatz beim praktischen Ausbildungsbetrieb, der ein Altenheim, ein ambulanter Dienst oder ein Krankenhaus sein kann, werden die Bereiche

Akutpflege (400 Std.)

ambulante Pflege (400 Std.)

stationäre Langzeitpflege (400 Std.)

Pädiatrie (120 Std.) und

Psychiatrie (120 Std.)

als Pflichteinsätze durchlaufen. Die Einsätze werden nach Absprache mit dem praktischen Ausbildungsbetrieb von der Schule geplant.

Der Auszubildende muss in jedem Einsatz mindestens 10% der Arbeitszeit durch einen ausgebildeten Praxisanleiter angeleitet werden. Als Grundlage hierfür dient das vom Betrieb und der Schule gemeinsam ausgearbeitete Praxiscurriculum.

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau/zur Pflegefachperson notwendig:

Schulabschluss
mindestens ein erweiterter Hauptschulabschluss

oder

ein Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse und eine abgeschlossene Ausbildung (mind. 2-jährig) in einem anderen Bereich

Sprachniveau
sehr guter B2-Level in Deutsch, C1 wird bevorzugt

Des Weiteren sind bei Beginn der Ausbildung ein nicht mehr als drei Monate altes ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung und ein amtliches Führungszeugnis, ebenfalls nicht älter als drei Monate, vorzuweisen.

Kosten/Fördermöglichkeiten

Die Ausbildung wird über ein Umlageverfahren von allen Akteuren der Pflege, dem Land Niedersachsen und den Pflegekassen finanziert. Sie ist daher für den Auszubildenden kostenfrei.

Bewerbungsunterlagen

Für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:

ein Bewerbungsanschreiben

einen vollständigen unterschriebenen Lebenslauf

eine Kopie des Schulabschluss-
zeugnisses

Wenn vorhanden:

Nachweise über bereits absolvierte
Praktika

eine Kopie des praktischen Ausbildungsvertrages

eine Kopie des Zeugnisses/der Urkunde einer bereits
absolvierten Berufsausbildung

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Bewerbung Pflegefachmann/-frau
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